Election du procureur général valaisan : recours irrecevable
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Beschwerde gegen die Wiederwahl des Walliser Staatsanwalts im vergangenen Mai unter Ausschluss der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gleichzeitig schlägt der kantonale Transparenzbeauftragte vor, die Bedingungen, unter denen eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden kann, gesetzlich festzulegen. (Urteil 1C_257/2021) (el)
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