Früherer Kunstkurator der Axa Versicherung muss ins Gefängnis
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung des früheren Kunstkurators der Axa Winterthur zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten wegen mehrfacher Veruntreuung bestätigt. Der heute 54-Jährige hatte Kunstobjekte seiner Arbeitgeberin und mehrerer Privatpersonen verkauft, ohne deren Wissen. (Urteil 6B_1278/2020)
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