Schengener Informationssystem: fedpol muss Auskunftsgesuch prüfen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Journalisten teilweise gut, der beim Bundesamt für Polizei erfolglos um Auskunft über seine Ausschreibung im Schengener Informationssystem ersucht hatte. Das Bundesamt für Polizei darf sich für die Auskunftsverweigerung nicht mit der ablehnenden Stellungnahme des ausschreibenden Staates begnügen und muss weitere Informationen einholen. (Urteil 1C_597/2020)
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