Windpark-Projekt Sainte-Croix
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden im Zusammenhang mit dem Windpark-Projekt Sainte-Croix im Kanton Waadt in den wesentlichen Punkten ab. Die Baubewilligung und die Genehmigung des Nutzungsplans für das Vorhaben mit sechs Windenergieanlagen werden mit zwei geringfügigen zusätzlichen Auflagen ergänzt. Das Bundesgericht bestätigt damit weitestgehend den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt. (Urteile 1C_657/2018 und 1C_658/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare