Art. 25a VwVG: Völkerrecht ist «öffentliches Recht des Bundes»
In einem Beschwerdeentscheid vom 8. Mai 2020 befasste sich der Bundesrat mit Art. 25a VwVG und hielt fest, dass Völkerrecht, soweit es nicht Normen des Zivil- oder Strafrechts enthält, dem «öffentlichen Recht des Bundes» in Sinne dieser Rechtsnorm zuzurechnen ist. Weiter bestätigt der Entscheid, dass die Regelungen von Art. 32 Abs. 1 Bst. a VGG und Art. 72 Bst. a VwVG vollständig kongruent sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Kontext und Verfahrensgeschichte
- 2. Die Erwägungen des Bundesrats
- 3. Anmerkungen
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