Körperkontrolle: Unverhältnismässiges Vorgehen von Zürcher Polizei
BGer – Die Polizei darf nicht standardmässig verlangen, dass sich Menschen für eine Leibesvisitation nackt ausziehen müssen, bevor sie in eine unbewachte Zelle gebracht werden. Das hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden. (Urteil 1B_115/2019)
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