Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für mehrfachen Vergewaltiger
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde. Er wurde der mehrfachen Vergewaltigung seiner Nachbarin und seiner eigenen Tochter für schuldig befunden. Die Opfer betäubte er jeweils und zudem filmte er seine Taten. (Urteil 6B_1127/2019)
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