L’examen insuffisant d’une mesure de renvoi dans une affaire d’expulsion
EGMR – In seinem Urteil der Kammer vom 9. April 2019 in der Rechtssache I.M. gegen die Schweiz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden, dass im Falle der Rückführung von I.M. in den Kosovo eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der EMRK vorliegt. (Urteil 23887/16) (dr)
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