Armee: Neun Jahre jüngerer Nachfolger erhält höheren Anfangslohn
BVGer – Obwohl der neun Jahre jüngere Nachfolger einer Armee-Angestellten einen um 12,5 Prozent höheren Anfangslohn erhielt, hat das Bundesverwaltungsgericht keine Lohndiskriminierung festgestellt. Das Gericht hält einige Ausführungen des Armeestabs jedoch für «fragwürdig». (Urteil A-6754/2016)
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