Zollverwaltung durfte Bilder aus dem Hotel Dolder beschlagnahmen
BVGer – Die Beschlagnahme von Kunstobjekten im Hotel Dolder in Zürich und an anderen Orten durch die Zollkreisdirektion war rechtens. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Milliardärs und Dolder-Hoteliers Urs E. Schwarzenbach abgewiesen. (Urteile A-1742/2018, A-1751/2018 und A-2237/2018)
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