Fürsorgerische Unterbringung eines Straftäters
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die fürsorgerische Unterbringung eines Mannes aus dem Kanton Aargau, der 2009 als 16-Jähriger eine junge Frau getötet hat. Die vom Betroffenen aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung ausgehende Gefahr für Dritte reicht zur Anordnung seiner fürsorgerischen Unterbringung aus. Eine stationäre therapeutische Behandlung des Mannes ist unabdingbar. (Urteil 5A_228/2016)
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