Juristisches Seilziehen zwischen Autozubehör-Firma Mecalp und Unia
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Genfer Autozubehör-Herstellers Mecalp Technology SA im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Unia nicht eingetreten. Das Gericht hat den Fall über Lohnsenkungen an die zuständige kantonale Instanz überwiesen. (Urteil 4A_53/2016)
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