BVGer nicht zuständig für Beschwerde von Gepäckangestellten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zuständig für die Beschwerden von neun Mitarbeitenden der Gepäckdienste des Flughafens Genf, denen die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld entzogen worden ist. Der Flughafen hat beim Entzug dieser Ausweise nicht als Behörde des Bundes gehandelt, was jedoch Voraussetzung ist, damit das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerden eintreten und diese prüfen kann. (Urteile A-2437/2016, A-2746/2016, A-2752/2016, A-2758/2016, A-2760/2016, A-2761/2016, A-2762/2016, A-2763/2016 und A-2765/2016)
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