Kostendeckung bei freiberuflichem Pflegepersonal
BGer – Die Gemeinde Nottwil (LU) entschädigt tagsüber erbrachte ambulante Leistungen freiberuflicher Pflegefachpersonen gleich, wie jene des Spitex-Vereins Buttisholz/Nottwil, obwohl die tatsächlichen Kosten höher sind. Dies ist gemäss Bundesgericht zulässig. (Urteil 9C_235/2015)
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