Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Freiwillige Boni des Arbeitgebers werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Lohn umqualifiziert, wenn sie regelmässig eine Höhe erreichen, die sie im Verhältnis zum vereinbarten Lohn nicht mehr als akzessorisch erscheinen lassen. Der Gestaltungsspielraum der Arbeitgeber wird durch diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zumindest im Falle sehr hoher Einkommen ist dies nicht gerechtfertigt. Michael Hess bespricht den Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 2015, womit die Vertragsfreiheit bezüglich Einkommensteilen, die das Fünffache des Medianlohns übersteigen, wiederhergestellt wird.
 
Salome Goepfert untersucht die Aufnahmepraxis von Kriegsflüchtlingen in der EU und vergleicht sie mit der Praxis der Schweiz. Problematisch ist insbesondere, dass sich zwischen Flüchtlingen aus bewaffneten Konflikten und Personen, welche z.B. aus humanitären Gründen fliehen, oft keine klare Linie ziehen lässt. Dem trägt die allgemein gefasste Norm der Schweiz besser Rechnung als diejenige der EU, folgert die Autorin. Wichtig zu beachten sei in diesem Zusammenhang jedoch, dass in der EU eine Angleichung an den Schutzumfang der GFK angestrebt wurde, während die Schweiz weit davon entfernt ist.
 
Seit 1. Januar 2016 dürfen Frauen aus Drittstaaten in der Schweiz nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen arbeiten. Um die Situation ausländischer Sexarbeiterinnen in der Schweiz zu verbessern, schlägt Frida Rüedi die Beseitigung zivilrechtlicher Unsicherheiten durch die Ausarbeitung eines entsprechenden Spezialgesetzes vor. Wichtig bei dessen Ausarbeitung wäre, die Sexarbeit nicht nur «für» die Betroffenen zu regeln, sondern auch «mit» diesen. So kann verhindert werden, dass der Schutz der Betroffenen als Farce für einschränkende Regelungen verkommt, welche im Ergebnis die Sexarbeit aus dem öffentlichen Raum und in die Illegalität verschwinden lassen.
 
Wolfgang Straub hat eine Checkliste für agil geführte Projekte entwickelt, welche uns als Orientierungshilfe zum vertraglichen Regelungsbedarf dient (siehe dazu Wolfgang Straub, Verträge für agil geführte Projekte, in: Jusletter 21. Dezember 2015).
 
Roland Pfäffli bietet uns schliesslich eine Besprechung des Zürcher Kommentars zu Art. 842 bis 865 und Art. 875 ZGB, Der Schuldbrief, Die Anleihensobligationen mit Grundpfandrecht von Paul-Henri Steinauer.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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