Unterhaltspflicht bei geschiedenen Doppelverdienern im AHV-Alter
BGer – Eine unterhaltspflichtige Person muss dem geschiedenen Partner Beiträge zahlen, wenn dieser in Pension geht und mit der eigenen Rente den bisherigen Lebensstandard nicht bestreiten kann. Dies gilt auch dann, wenn der berechtigte Partner zwischen Scheidung und Pensionierung selbst für den Lebensunterhalt aufkommen konnte, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 5A_43/2015)
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