Erneuerung Autobahnanschluss Zürich-Schlieren
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit der Erneuerung und Umgestaltung des Autobahnabschnitts zwischen dem Anschluss Zürich-Schlieren und der Europabrücke ab. Das Projekt bedeutet eine wesentliche Änderung der bestehenden Strassenanlage. Die Eidgenossenschaft hat damit bei Gebäuden, wo die Immissionsgrenzwerte für Lärm voraussichtlich überschritten werden, die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern zu tragen. (Urteil 1C_506/2014)
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