Jusletter

Persönliche Erscheinungspflicht juristischer Personen anlässlich von Schlichtungsverhandlungen

Analyse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 204 ZPO

  • Autoren/Autorinnen: Xaver Baumberger / Patrick Hobi
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht, Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Xaver Baumberger / Patrick Hobi, Persönliche Erscheinungspflicht juristischer Personen anlässlich von Schlichtungsverhandlungen, in: Jusletter 19. Oktober 2015
Kann eine Unternehmung ihren Projektleiter an eine Schlichtungsverhandlung schicken? Riskiert sie formelle Nachteile oder – deutlich gravierender – gar materiellen Rechtsverlust, wenn sie nicht den «richtigen» Vertreter an die Schlichtungsverhandlung entsendet? Die Autoren untersuchen gestützt auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung, wie eine juristische Person ihrer persönlichen Erscheinungspflicht anlässlich von Schlichtungsverhandlungen nachkommt. Ausserdem wird begründet, warum sich nach Auffassung der Autoren auch eine juristische Person gestützt auf Art. 204 Abs. 3 lit. a ZPO von der persönlichen Erscheinungspflicht entbinden lassen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Persönliches Erscheinen juristischer Personen an Schlichtungsverhandlungen
  • 1. Zulässige Vertreter juristischer Personen an Schlichtungsverhandlungen
  • a) Im Handelsregister eingetragene Organe
  • b) Prokuristen (Art. 458 OR)
  • c) Kaufmännisch Handlungsbevollmächtige (Art. 462 OR)
  • 2. Unzulässige Vertreter juristischer Personen an Schlichtungsverhandlungen
  • a) Bürgerlich Bevollmächtigte
  • b) Faktische Organe
  • c) Rechtsanwälte
  • III. Anwendbarkeit von Art. 204 Abs. 3 lit. a ZPO auf juristische Personen
  • 1. Allgemeines
  • 2. Bundesgerichtliche Rechtsprechung
  • 3. Lehrmeinungen
  • 4. Würdigung
  • 5. Zusammenfassung und Fazit

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