Verkauf von Bankkundendaten
BGer – Die Vermögenswerte aus dem Verkauf von Bankkundendaten an deutsche Steuerbehörden durch einen kurz nach der Tat verstorbenen Mann dürfen von der Bundesanwaltschaft eingezogen werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern des Betroffenen in diesem Punkt ab und bestätigt den Entscheid des Bundesstrafgerichts. (Urteil 6B_508/2014)
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