Jusletter

Kosten für Schultransport gehen zulasten der Behörde

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kosten für Schultransport gehen zulasten der Behörde, in: Jusletter 16. März 2015
BGer – Es bleibt dabei: Die öffentliche Hand muss die Kosten des Transports eines Glarner Jungen in die Schule des Nachbardorfs tragen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Schulkommission und des Gemeinderats Glarus Nord nicht eingetreten, weil diese nicht beschwerdeberechtigt sind. (Urteil 2C_1005/2014)

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