Todesschütze von Kriens im Hauptpunkt freigesprochen
BGer – Das Bundesgericht hat ein Urteil des obersten Luzerner Gerichts gegen den Mann, der in einem Krienser Restaurant einen Mann erschoss und dessen Bruder verletzte, aufgehoben. Der Schütze habe in Notwehr gehandelt. Das Luzerner Kantonsgericht muss den Fall neu beurteilen. (Urteil 6B_779/2013)
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