Vergewaltiger muss trotz Freilassung auf Bewährung wieder in Haft
BGer – Ein Familienvater, der eine Freundin seines Sohnes im Dezember 2000 in der Nähe von Vevey vergewaltigt hat, muss den Rest seiner Strafe trotz seiner Freilassung auf Bewährung in Haft verbüssen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Waadtländer Justiz bestätigt. (Urteile 6B_1224/2013 und 6B_71/2014)
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