Rejet d’un ultime recours d’Ignace Rey
BGer – Das Bundesgericht hat einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens des ehemaligen Vorsitzenden der Ruhegehalts- und Vorsorgekasse des Lehrpersonals des Kantons Wallis, Ignace Rey, zurückgewiesen. Dieser wurde im Mai 2012 durch das Bundesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Urteil 6F_13/2012) (sk)
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