Bund muss Kanton Genf nicht entschädigen
BVGer – Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf nicht für seine Auslagen von 2,5 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufgewendet hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-7111/2010)
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