Staatshaftung: Illegal inhaftierte Mutter bekommt Recht
BVGer – Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) muss neu über die Entschädigungsklage einer russisch-französischen Mutter befinden, die 2006 drei Monate in Auslieferungshaft gesessen hat. Laut Bundesverwaltungsgericht war die vom Bundesamt für Justiz verlängerte Haft rechtswidrig. (Urteil A-4859/2010)
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