Zigarettenschmuggel: Es bleibt bei sieben Freisprüchen
BStGer – In der Neuauflage des Prozesses zur Zigarettenschmuggelaffäre hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am 21. März 2012 weitgehend an seinem Urteil des ersten Verfahrens festgehalten. Es sprach sieben von neun Angeklagten frei. Zwei Italiener wurden zu teilbedingten bzw. bedingten Haftstrafen verurteilt. (Urteil SK.2011.5)
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