Ständerats-Stichwahl: Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein
BGer – Eine von zwei Beschwerden in Zusammenhang mit der zweiten Runde zur bernischen Ständerats-Ersatzwahl vom vergangenen März ist vom Tisch. Weil der Rekurrent den Kostenvorschuss nicht bezahlt hat, ist das Bundesgericht auf seine Eingabe nicht eingetreten. (Urteil 1C_245/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare