ZGB-Teilrevision tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefs und der Modernisierung des Grundbuchs wird das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die entsprechende Teilrevision des Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
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