Öffentlichkeit erhält Einblick in Akte Roland Nef
BGer – Die Öffentlichkeit erhält Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Laut dem Gericht überwiegt das Informationsinteresse. (BGE 1C_322/2010)
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