Familiennachzug: Alter bei Gesuchseinreichung ist entscheidend
BGer – Für den Familiennachzug eines Kindes nahe der Volljährigkeit ist laut Bundesgericht entscheidend, ob das Gesuch noch vor seinem 18. Geburtstag eingereicht worden ist. Keine Rolle darf laut Gericht dagegen spielen, wann über das Nachzugsgesuch entschieden wird. (Urteil 2C_84/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare