Untersuchungshaft: mutmasslicher Sexualtäter bekommt Recht
BGer – Die Zürcher Behörden müssen einen Mann aus der U-Haft entlassen, der vor Jahren die Töchter seiner damaligen Partnerinnen sexuell missbraucht haben soll. Das Bundesgericht sieht keine Gefahr, dass sich die möglichen Opfer heute noch beeinflussen lassen könnten. (Urteil 1B_321/2010 )
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