Keine Freitodbegleitung in Wetzikon
BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH keine Suizidbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Wetzikon gutgeheissen und Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli die Baubewilligung verweigert. (BGE 1C_66/2010)
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