Jusletter

Die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen der EU nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

  • Autor/Autorin: Ramona Schmitt
  • Rechtsgebiete: Völkerrecht, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Ramona Schmitt, Die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen der EU nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, in: Jusletter 27. September 2010
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Demokratiedefizit der EU standen seit jeher die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen in der Kritik. Durch den Vertrag von Lissabon, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde das Europäische Parlament in seinen Befugnissen erheblich gestärkt; es wird deshalb auch als «Gewinner der institutionellen Reformen» bezeichnet. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche Beteiligungsrechte dem Europäischen Parlament nunmehr zukommen und ob deren Ausweitung das Demokratiedefizit in den Aussenbeziehungen der EU verringern konnte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Beteiligungsrechte des EP vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
  • A. Völkerrechtliche Abkommen
  • B. Handelsabkommen
  • III. Die Beteiligungsrechte des EP nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
  • A. Völkerrechtliche Abkommen
  • B. Handelsabkommen
  • IV. Bewertung und Ausblick

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.