Harte Linie gegen Junglenker mit Probe-Ausweis
BGer – Der Führerschein auf Probe muss nach einem zweiten Verkehrsdelikt auch dann annulliert werden, wenn der Junglenker den ersten Ausweisentzug noch gar nicht verbüsst hat. Das Bundesgericht hat sich für eine strenge Anwendung der neuen Regelung ausgesprochen. (BGE 8C_133/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare