Jusletter

Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma, in: Jusletter 20. September 2010
BGer – Ein Schleudertrauma kann in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschaffen. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten seine strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma. (BGE 9C_510/2009)

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