Getöteter Fussgänger: Unfall-Auslöser vor Bundesgericht erfolglos
BGer – Der Tod eines Fussgängers hat bei zwei verschiedenen Autolenkern zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Fahrers abgewiesen, der mit seinem Fehler die Kette der unglücklichen Ereignisse ausgelöst hat. (Urteil 6B_183/2010)
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