La Cour de Strasbourg rejette une plainte contre la Suisse
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen die Schweiz abgewiesen. Diese wurde von einem italo-amerikanischen Kadermitglied im Zusammenhang mit einem Scheich eingereicht, der ihn 2003 in Genf mit seinem Gürtel geschlagen hatte. Die Richter in Strasbourg schützen damit die damalige Rückweisung der Klage. (ts)
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