Menschenhandel: Urteil gegen Zürcher Barbesitzer-Paar bestätigt
BGer – Die Zürcher Justiz hat ein Barbesitzer-Ehepaar zu Recht wegen Menschenhandels verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden abgewiesen. Sie hatten eine bedürftige Brasilianerin in die Schweiz geholt, damit sie sich in ihrem Lokal prostituierte. (Urteil 6B_81/ 2010)
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