Freitod: Staatliches Gift-Rezept bleibt ausgeschlossen
BGer – Das Bundesgericht hält daran fest, dass Sterbewilligen das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nur mit dem Segen eines Arztes abgegeben werden kann. Die Richter haben die Beschwerde einer 79-Jährigen abgewiesen, die aus dem Leben scheiden will. (Urteil 2C_9/2010)
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