Pflicht zur Offenlegung von Delikten im Einbürgerungsverfahren
BGer – Einbürgerungsbewerber müssen von sich aus über Vorstrafen informieren, falls diese den Behörden nicht bekannt sind. Das Bundesgericht hat die Aufhebung der Einbürgerung eines jungen Somaliers bestätigt, der Raubdelikte verschwiegen hatte. (Urteil 1C_578/2009)
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