Amende annulée grâce au droit au silence
BGer – Das Bundesgericht hat eine Parkbusse von 40 Franken aufgrund der Unschuldsvermutung aufgehoben. Die Freiburger Autohalterin hatte behauptet, das Auto nicht selbst parkiert zu haben, und sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht zugunsten ihrer Familienangehörigen berufen. (Urteil 6B_748/2009) (ts)
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