Warten auf den Bus: Ungerechtfertigte Ausgrenzung aufgehoben
BGer – Die Solothurner Behörden haben einem Afrikaner zu Unrecht verboten, das Gebiet der Städte Olten und Solothurn zu betreten. Laut Bundesgericht liegen keine ausreichenden Hinweise dafür vor, dass der Mann am Drogenhandel beteiligt sein könnte. (Urteil 2C_437/2009)
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