Bundesgericht bestätigt Streichung der IV-Rente einer Hausfrau
BGer – Einer Zugerin, die wegen Angstzuständen nicht mehr arbeiten konnte, ist die IV-Rente zu Recht gestrichen worden, weil sie nunmehr als Hausfrau «funktioniert». Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Betroffenen abgewiesen. (Urteil 9C_552/2009)
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