Sozialamt will von Millionär Geld für Drogentherapie des Sohns
Streit um Therapiekosten von 35’000 Franken
BGer – Das Kantonsgericht St. Gallen muss den Fall eines ehemaligen Drogensüchtigen, dem vom Sozialamt eine Therapie bezahlt worden war, neu beurteilen. So will es das Bundesgericht. Das Sozialamt streitet mit dem Vater des Therapierten um gut 35’000 Franken. (Urteil 5A_291/2009)
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