Bundesverwaltungsgericht verbietet Übermittlung von UBS-Bankdaten an die USA
Finma darf gemäss Urteil Bankdaten vorläufig nicht herausgeben
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat der Finanzmarktaufsicht FINMA vorläufig verboten, Bankdaten von acht UBS-Kunden an die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu übermitteln (Zwischenverfügung B-1092/2009).
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