Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Bei den aktuellen Wetterbedingungen will man es noch nicht so recht glauben, aber bald kommt wieder der Frühling. Und damit kommt das wärmere Wetter – auch in den Bergen. Das lockt dann regelmässig eine zahlenmässig zunehmende menschliche Spezies hervor, die die höhere Temperatur mit weniger, sprich: keiner, Kleidung kompensiert: die Nacktwanderer. Der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden hat am 9. Februar 2009 zuhanden der Landsgemeinde eine Änderung des kantonalen Übertretungsstrafrechts beschlossen, mit der das Nacktwandern unter Strafe gestellt und von Amtes wegen verfolgt werden soll. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist eine entsprechende Motion angekündigt. RA Daniel Kettiger legt dar, warum die strafrechtliche Verfolgung des Nacktwanderns bundesrechtswidrig ist.
RA Philippe Ehrenström befasst sich mit dem Konzept der unternehmerischen Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility). Er beantwortet einige ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, so z.B. wie die Prinzipien in den Arbeitsvertrag integriert werden können und was passiert, wenn sie von einem Arbeitnehmer nicht eingehalten werden.
Denise Kreutz widmet sich dem Thema der ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen von Konkurs- und Nachlassverfahren. Müssen die Arbeitnehmer oder die Sozialversicherungsinstitute ausstehende Beitragsforderungen anmelden? Welche Forderungen werden welcher Klasse zugeordnet?
Aids, Tuberkulose und Malaria sind bekannt als Krankheiten, welche jährlich hunderttausenden von Menschen das Leben kosten. Diesen Krankheiten werden i.d.R. Aufmerksamkeit und Forschungsgelder gewidmet. Eine ähnlich hohe Opferzahl fordert jährlich die Gruppe der sog. Neglected Diseases, die «vernachlässigten Krankheiten». Diese tropischen Krankheiten kommen nur in ärmeren Ländern bzw. Bevölkerungsgruppen vor. Da kaufkräftige Patienten fehlen, werden Forschungs- und Entwicklungskosten entsprechend gescheut. Beatrice Stirner, LL.M., untersucht das Versagen gängiger Anreizmechanismen und diskutiert neue Anreizmodelle, die eine nachhaltige medizinische Innovation in diesem Bereich fördern sollen.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                          
 

 
Nils Güggi  
Verlagsleiter Weblaw AG