Saftige Busse für Gucklochfahrer
Bundesgericht bestätigt Schaffhauser Urteil
BGer – Ein Autolenker hat die Verkehrsregeln grob verletzt, indem er zum Fahren nur ein Guckloch auf der vereisten Frontscheibe seines Wagens freigekratzt hat. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung durch das Schaffhauser Obergericht bestätigt (Urteil 6B_672/2008).
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