Mindestens 20 Tage Frist für Beschwerde
Bundesgericht gibt WWF Recht
BGer – Die Kantone müssen bei Bauvorhaben, die den Natur- und Heimatschutz tangieren, eine minimale Beschwerdefrist von 20 Tagen gewähren. Das Bundesgericht hat dem WWF Recht gegeben. Die 10-tägige Frist im Wallis ist bundesrechtswidrig (BGE 1C_383/2008).
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