Früheres Kadermitglied der PKK wird nicht an Türkei ausgeliefert
Vom Bundesverwaltungsgericht als Flüchtling anerkannt
BVGer – Mehmet Esiyok wird von der Schweiz als Flüchtling anerkannt und darf nicht an die Türkei ausgeliefert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihm teilweise Recht gegeben. Das frühere Kadermitglied der PKK wurde aus der Haft entlassen (Urteil E-4286/2008).
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