Kein Direktzugang zu Sterbemittel für Dignitas
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid von Swissmedic
BVGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nicht selber beziehen und lagern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Ludwig A. Minelli gegen den Entscheid von Swissmedic abgewiesen (Urteil C-178/2008).
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